Google Analytics nach der DSGVO – Wie aussagekräftig ist das Tool noch?

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Zuletzt aktualisiert am: Juli 1, 2018

Ein Blick in das Dashboard meines Google Analytics Accounts reicht momentan, um meinem derzeitigen Aufwind einen Dämpfer zu verleihen. Unmittelbar nach in Kraft treten der DSGVO habe ich über 80% (!!!) meiner Leser verloren – so scheint es. Natürlich sind es 80% meiner Leser, die einfach nicht getrackt werden wollen und bei dem Opt In auf NEIN geklickt haben.
Schade, denn für diese Leser kann ich in Sachen Usability auf meiner Seite nichts mehr tun. Es kommt die Frage auf, was ich denn jetzt überhaupt noch mit Analytics soll. Jetzt wo so viele Menschen auf NEIN klicken ist das alles doch überhaupt nicht mehr aussagekräftig, oder?

Dieser Frage möchte ich mich in diesem Artikel stellen.
 

Warum überhaupt Google Analytics?

Ich nutze Google Analytics, um zu sehen, an welcher Stelle ein Nutzer auf meine Seite kommt, wohin er sich bewegt, wie lange er dort bleibt und wo er aussteigt. Ich kann sehen von wo die Nutzer auf meine Seite gekommen sind und ob meine Strategie auf meinen Kanälen funktioniert, oder nicht.
Ich kann außerdem sehen wonach der Nutzer gesucht hat, bevor er auf meine Seite kam. Auch das ist relevant, wenn Du zum Beispiel Google Adwords schalten möchtest.
Es macht insbesondere dann für Dich Sinn einen Analycs Account auf Deiner Seite einzubinden, wenn Du einen Shop hast. Denn auch hier kannst Du sehen wann und wo Deine Besucher abspringen und versuchen herauszufinden, woran das wohl liegen mag und Deine Seite entsprechend anzupassen.
Steigen beispielsweise alle Besucher nach dem Lesen eines Blogartikels direkt wieder aus, kann ich relevante andere Artikel zu dem Thema verlinken.
Steigen 99% Deiner Besucher direkt bei der Startseite wieder aus, finden sie vielleicht nicht auf Anhieb was sie suchen. Vielleicht kannst Du hier Möglichkeiten erschaffen, leichter ans Ziel zu kommen.

Am 25.05.2018 kam der große Absturz

Während ich auf meiner Seite im April noch auf fast 2000 gemessene Besucher kam, sind es heute sage und schreibe nur noch knapp 100. Das ist eine ganz, ganz bittere Pille die einfach auch Schmerzen verursacht und Zweifel weckt.
Auf der anderen Seite sind es noch 100 Menschen, die mir helfen meine Webseite zu optimieren – immerhin!
Denn abgesehen von dem Opt-In hat sich bei mir nichts geändert. Ich mache immer noch Werbung, ich blogge nach wie vor wöchentlich, ich bestücke auch immer noch meine Social Media Kanäle mit relevanten Inhalten. Es ist also einzig und allein auf meine DSGVO-Konformität zurückzuführen.
Auf meiner Seite habe ich – wie Du ja weißt – ein Plugin, welches nur misst, wenn Du auf „akzeptieren“ klickst. Es misst nicht, wenn Du auf NEIN klickst und es misst nicht, wenn Du gar nichts klickst. Da habe ich – nur weil ich den Artikel hier geschrieben habe, bereits einen Fehler im System gefunden. Demnächst werden meine Leser leider zu der Entscheidung gezwungen werden müssen. Mal sehen, was dann passiert.


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Aber wie aussagekräftig ist das alles jetzt noch?

Drei Persönchen kamen über Pinterest, drei über Facebook und keiner über Instagram – was sagt mir das?
Vor der DSGVO hätte ich gesagt, dass diese Social Media Kanäle nicht gut geführt werden. Zumindest nicht so gut, als dass die Menschen über diese Kanäle auf die Webseite kommen.
Jetzt ist die Dunkelziffer aber so groß, dass man das eigentlich nicht mehr ordentlich bewerten kann. Ich für meinen Teil bekomme nach wie vor regelmäßig Anfragen über mein Kontaktformular – das ist nicht weniger geworden.
Meiner Meinung nach ist aber die sachliche Bewertung, ob ein Kanal gut funktioniert via Analytics nicht mehr möglich. Es sind einfach zu viele Besucher auf der Seite, die nicht getrackt werden. Nur sie wissen, wie sie auf mich gekommen sind.
Die einzige Möglichkeit herauszufinden, wo sie herkommen, ist die direkte Frage bei konkreter Kontaktaufnahme.
Auch die Gesamtanzahl der Besucher sagt aus dem Stehgreif leider nichts mehr über den Erfolg einer Marketing- oder Werbekampagne aus. Nur im Vergleich zu einem vorangegangenen Zeitraum nach der DSGVO wird wieder ein Schuh draus.

Der Rest bleibt…

Die Bewegung der Leute, die sich tracken lassen ist meiner Meinung nach, nach wie vor aussagekräftig. Du kannst sehen, auf welcher Seite sie aussteigen oder welche Seite besonders gut funktioniert.
Ebenso bleibt die Aussagekraft der Absprungrate (also die Anzahl der Leute, die die Webseite direkt wieder verlassen haben in %) pro Seite.

Es ist eine kaufmännische Entscheidung

Wenn wir uns durch das Internet bewegen sehen wir viele Seiten, die nicht mal eine Datenschutzerklärung oder gar ein Impressum haben. Viele Webseiten nutzen immer noch Google Fonts und Google Maps – hier scheiden sich die Geister, ob man dies nun darf oder nicht. Auch der Facebook Pixel wird immer noch gerne eingesetzt – auch gänzlich ohne ihn zu informieren.
Ebenso verhält es sich natürlich auch für Google Analytics.
Und hier kommst Du als Unternehmer ins Spiel: Wie wichtig ist es Dir, aussagekräftige Analysezahlen zu haben? Was kostet Dich mehr? Die kaum mögliche Analyse Deiner Werbeaktivitäten, oder die fehlende Aussagekraft Deiner Analytics-Zahlen, oder eine mögliche Abmahnung durch einen Abmahngeier bzw. eine Verwarnung von den Datenschutzbehörden?
Du entscheidest und handelst entsprechend – so meine Empfehlung an dieser Stelle.

Mein Appell an Dich: Sag doch ja!

Nur weil wir auf vielen Seiten jetzt die Wahl haben, ob unsere Bewegung dort getrackt wird oder nicht, müssen wir uns davor doch jetzt nicht verschließen.
Am Ende des Tages kommt es uns doch allen zu Gute: Nur wenn der Betreiber sehen kann wo es hakt, kann er etwas dagegen unternehmen. Amazon zum Beispiel trackt einfach jeden Huster von uns und lässt uns nicht mal eine Wahl, ob wir das möchten oder nicht. Warum sagen jetzt so viele Leute Nein zum Tracking auf Webseiten, die sie ja aus Interesse besuchen? Warum genau sollen diese Seiten nicht besser werden (jetzt mal abgesehen von der Situation, in der die Konkurrenz ausspioniert wird)?
Es gibt keinen Grund, außer weil man es kann. Also sag doch ja!

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Infos zum Artikel

Autor*in: Kim Nadine Adamek
Letzte Aktualisierung: Juli 1, 2018

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